Ekastu Universalfilter Dirin 530, ABEK2HgNO20COP3R

Abbildung symbolisch.

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Beschreibung
Universalfilter »DIRIN 530«, A2B2E2K2 Hg No 20CO-P3R
Werden bei Tätigkeiten Stäube, Gase oder Dämpfe frei und ist keine effektive Absaugung dieser Gefahrenstoffe vorhanden, muss Atemschutz getragen werden. Zu einer verantwortungsvollen Arbeitsvorbereitung gehört deshalb auch die Frage, welche gesundheitsschädlichen Stoffe auftreten können und wie ihnen zu begegnen ist.
- Beim Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen werden Stäube freigesetzt
- Fasern treten bei Verlegen oder Abreißen von Dämm-Material auf
- Beim Schweißen entsteht Rauch
Um diese und andere Gefahrenstoffe aus der Atemluft zu filtern, werden Atemschutzmasken als partikelfiltrierende Halbmasken oder Halb- und Vollmasken eingesetzt. Diese Masken liefern wir Ihnen mit Filtern unterschiedlicher Schutzstufen.
Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP 1:
Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4-fachen des erlaubten Grenzwertes (MAK-Wert = Maximale Arbeitsplatzkonzentration).
Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP 2:
Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen, wie z. B. Eichen- oder Buchenholzstäuben, Fasern von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauch. Bis zum 10-fachen des Grenzwertes erlaubt.
Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP 3:
Je giftiger oder krebserregender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des Grenzwertes.
Aktivkohlefilter:
Um stark gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken mit Aktivkohlefilter erforderlich.
Kombinationsfilter aus Gas- und Partikelfilter P2:
Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/Partikel auftreten (z. B. beim Farbspritzen, Sprühkleben).
Allgemeine Hinweise:
Die Konzentration von Gefahrstoffen in der Atemluft ist stark abhängig von der Größe des Arbeitsraumes und der Belüftung. Mundschutz bietet Ihnen keinen Schutz vor lungengängigem Feinstaub und gefährlichen Arbeitsstoffen.
Die Lagerzeiten:
Atemfilter bieten die Gewähr, dass sie auch nach Lagerung über einen längeren Zeitraum voll einsatzbereit und funktionstüchtig sind. Die Lagerzeiten müssen vom Hersteller angegeben werden und betragen zwischen 3 und 5 Jahren. Das Verfallsdatum ist auf den einzelnen Filtern vermerkt. Geöffnete Gas- und Kombinationsfilter sind spätestens 6 Monate nach dem Öffnen zu ersetzen, sofern sie nicht schon vorher erschöpft sind. Die Lagerzeit von Partikelfiltern und partikelfiltrierenden Halbmasken ist bei sachgemäßer Lagerung üblicherweise auf 3 Jahre begrenzt.
Schutz gegen organische Gase und Dämpfe mit einem Siedepunkt von über 65 °C, anorganische Gase und Dämpfe, Schwefeldioxid, Ammoniak, Quecksilberdämpef, Nitrose-Gase und Kohlenmonoxid sowie Partikel giftiger und hochgiftiger Stoffe (P3), in Aluminiumfolie versiegelt für sicherste Lagerhaltung auch unter extremen Bedingungen, mit innovativem BIOSTOP. BIOSTOP verhindert das Durchwachsen von Bakterien und/oder Pilzen durch das Filtermaterial.
In Verbindung mit Vollmasken zu verwenden.
| Eigenschaften | |
|---|---|
| Ausführung: | Atemschutz |
| Filtersystem: | Mehrbereichskombifilter |
| Schutz: | ABEK2HgNO20COP3 R |
| Dolomitstaub-Prüfung D: | Nein |
| Wiederverwendbar: | Ja |
| Filteranschluss: | Rundgewinde |
| Schutz vor Partikeln: | P3 |
| Variante: | Atemschutzfilter |
| Filtertyp: |
|
Hersteller Angaben
EKASTU Safety GmbH
Schänzle 8
71332 Waiblingen
info@ekastu.de
www.ekastu.de
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