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Zu einer verantwortungsvollen Arbeitsvorbereitung gehört deshalb auch die Frage, welche gesundheitsschädlichen Stoffe auftreten können und wie ihnen zu begegnen ist. - Beim Bohren, Fräsen, Schleifen und Sägen werden Stäube freigesetzt - Fasern treten bei Verlegen oder Abreißen von Dämm-Material auf - Beim Schweißen entsteht Rauch Um diese und andere Gefahrenstoffe aus der Atemluft zu filtern, werden Atemschutzmasken als partikelfiltrierende Halbmasken oder Halb- und Vollmasken eingesetzt. Diese Masken liefern wir Ihnen mit Filtern unterschiedlicher Schutzstufen. 
Partikelfilter Schutzstufe P1 bzw. FFP 1: Für ungiftigen oder mindergiftigen Feinstaub bis zum 4-fachen des erlaubten Grenzwertes (MAK-Wert = Maximale Arbeitsplatzkonzentration). 
Partikelfilter Schutzstufe P2 bzw. FFP 2: Einsatz beim Verarbeiten von krebserregenden Stoffen, wie z. B. Eichen- oder Buchenholzstäuben, Fasern von Mineralwolle oder Asbest sowie Rauch. Bis zum 10-fachen des Grenzwertes erlaubt. 
Partikelfilter Schutzstufe P3 bzw. FFP 3: Je giftiger oder krebserregender ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des Grenzwertes. 
Aktivkohlefilter: Um stark gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe aus der Atemluft zu filtern, sind Atemschutzmasken mit Aktivkohlefilter erforderlich. 
Kombinationsfilter aus Gas- und Partikelfilter P2: Einzusetzen, wenn gleichzeitig Lösemittel, Gase, Dämpfe und Feinstäube/Partikel auftreten (z. B. beim Farbspritzen, Sprühkleben). 
Allgemeine Hinweise: Die Konzentration von Gefahrstoffen in der Atemluft ist stark abhängig von der Größe des Arbeitsraumes und der Belüftung. 
Mundschutz bietet Ihnen keinen Schutz vor lungengängigem Feinstaub und gefährlichen Arbeitsstoffen.